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Vorsicht beim Radfahren: Welche Bußgelder gibt es?
Gastartikel von L. Gosemann
Mit dem Fahrrad unterwegs zu sein hat gegenüber dem Autofahren einige Vorteile. Neben der Umweltfreundlichkeit können etwa Abkürzungen wahrgenommen oder Staus umgangen werden. Dennoch müssen sich Radfahrer an die Richtlinien der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Welche Verstöße ein Bußgeld nach sich ziehen, erfahren Sie im Folgenden.

Ein regelwidriges Fahrradfahren kann nicht nur Sanktionen nach sich ziehen, sondern ist vor allem riskant. Zu hohe Geschwindigkeiten zum Beispiel sorgen für gefährliche Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern. Aufgrund dessen werden oftmals hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg erhoben – unabhängig davon, ob der Verkehrssünder einen Pkw-Führerschein besitzt oder nicht. Wird aber erst ein Punktekonto eröffnet, kann unter Umständen das spätere Erlangen einer Fahrerlaubnis erschwert werden.

Ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung möglich?
Grundsätzlich sind Fahrräder natürlich langsamer als Autos oder Motorräder, weshalb es eher unwahrscheinlich ist, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Es besteht aber dennoch die Möglichkeit, aufgrund eines erhöhten Tempos einen Bußgeldbescheid zu erhalten, zum Beispiel wenn Fußgänger gefährdet werden. In einer Fußgängerzone etwa sollten Radfahrer absteigen. Wer stattdessen mit einer unangepassten Geschwindigkeit Passanten gefährdet, muss daher mit einem Bußgeld in Höhe von 30 bis 35 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
Eine rote Ampel zu überfahren zieht nicht nur für Autofahrer hohe Strafen nach sich, auch Fahrradfahrer werden hier belangt. Es gilt die Regel, dass es sich um einen Rotlichtverstoß handelt, sofern die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot leuchtet. Dabei werden 100 Euro erhoben und abermals ein Punkt in Flensburg gelistet. Kommt es dabei zu einem Unfall, werden sogar 180 Euro fällig. Ist die Ampel dagegen gerade erst auf Rot gesprungen, müssen Fahrradfahrer 60 Euro zahlen.

Was ist noch für Fahrradfahrer wichtig?
Kommt es zu einer Polizeikontrolle, muss das Fahrrad alle Vorgaben erfüllen, die zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen sollen. Das bedeutet, dass beispielsweise die vorhandene Beleuchtung geprüft wird. Ist diese defekt, sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro für den Radfahrer vor. Wurde aufgrund fehlenden Lichts ein Unfall verursacht, müssen 35 Euro gezahlt werden.
Auch die Nutzung eines Telefons während der Fahrt ist für Radfahrer genauso gefährlich wie für Autofahrer, weshalb hierfür 25 Euro fällig werden. Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro wird dagegen erhoben, wenn der Fahrer laut Musik hört. Da das Tragen von Kopfhörern grundsätzlich die Wahrnehmungsfähigkeit verringert, können bei einem erhöhten Unfallrisiko auch weitere Sanktionen erhoben werden.

Mehr Informationen zu den Inhalten des Fahrrad-Bußgeldkatalogs sowie einen Bußgeldrechner finden Sie unter www.bussgeldkatalog.de/fahrrad.

Saisonöffnungszeiten

( April - Oktober )

Montag bis Freitag:
09:00 - 12:30 Uhr und
14:00 - 18:00 Uhr

Samstag: 9:00 - 12:30 Uhr

Sonntag: nach Absprache


Winteröffnungszeiten
( November - März )

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 09:00 - 12:30 Uhr und
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Samstag: 09:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag u. Sonntag: Ruhetag

Kontaktadresse

Fahrrad-Ebsen

 

Inh. Marc Ebsen

Neukirchener Weg 4
24989 Streichmühle
Deutschland


Telefon : 0049(0)4636 1436

Fax : 0049(0)4636 976480

E-Mail: ebsen(at)fahrrad-ebsen.de

 

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